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AGB

Pflegegrad-Begleitung Schaub

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungs- und Begleitungsleistungen der Pflegegrad-Begleitung Schaub, Inh. Angelique Schaub, gegenüber Privatkund:innen und deren Angehörigen.

 

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

2. Leistungsangebot

 

Die Pflegegrad-Begleitung Schaub bietet beratende und unterstützende Leistungen rund um das Thema Pflegegrad an, insbesondere:

• Orientierung und Ersteinschätzung der Pflegesituation

• Beratung zu Pflegegraden und Leistungen der Pflegeversicherung

• Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

• Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen

• Strukturierung des Pflegealltags

• Begleitende Gespräche und Nachbesprechungen

 

Die Leistungen erfolgen beratend, erklärend und strukturierend.

 

 

3. Abgrenzung der Leistungen

 

Die Pflegegrad-Begleitung Schaub erbringt keine Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI, keine medizinische Behandlung, keine Diagnosestellung und keine Rechtsberatung.

 

Es erfolgt keine rechtliche Antragstellung und keine Vertretung gegenüber Pflegekassen, Behörden oder dem Medizinischen Dienst.

Die Antragstellung und Kommunikation mit den zuständigen Stellen verbleibt stets bei den Kund:innen.

Hinweis:

Unsere Pflegegradberatung ist eine unabhängige, nicht zertifizierte Beratungsleistung und keine Leistung der Pflegekassen. Die Kosten werden nicht von Krankenkassen oder Pflegekassen übernommen und sind privat zu tragen.  Lediglich die Alltagsbetreuung- und begleitung von Senioren und Menschen mit Pflegegraden ist eine Kassenleistung und kann mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierfür liegt eine Zertifizierung vor.

 

4. Mitwirkungspflichten der Kund:innen

 

Die Kund:innen verpflichten sich, alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

 

Die Pflegegrad-Begleitung Schaub übernimmt keine Verantwortung für unvollständige oder fehlerhafte Angaben, die von Kund:innen gemacht werden.

 

Entscheidungen der Pflegekassen oder des Medizinischen Dienstes liegen außerhalb des Einflussbereichs der Pflegegrad-Begleitung Schaub.

 

 

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

Die Vergütung erfolgt gemäß der individuell vereinbarten Preise (z. B. Stundensätze oder Leistungspakete).

 

Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist das Honorar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

 

Bei Leistungen, die als Kassenleistung erbracht werden, gelten die jeweils gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung. Nach Paragraf 45a Abs. 1 SGB XI. Unter Anderem greift hier, bei bereits vorhandenem Pflegegrad, der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. 

 

 

6. Terminvereinbarung und Absage

 

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

 

Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

 

Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das vollständige vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

 

Dies gilt unabhängig vom Grund der Absage.

 

 

7. Haftung

 

Die Pflegegrad-Begleitung Schaub haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

 

Eine Haftung für Entscheidungen von Pflegekassen, Einstufungen, Ablehnungen oder die Höhe eines bewilligten Pflegegrades ist ausgeschlossen.

 

Eine bestimmte Einstufung oder Bewilligung eines Pflegegrades kann nicht garantiert werden.

 

 

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

Alle im Rahmen der Beratung bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

 

 

9. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Pflegegrad-Begleitung Schaub.

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